4. Pfad - Einzelbeschulung
Durch die Kooperation mit der Sonneck-Schule als Schulträger (über das Schulamt NRW) kann eine qualifizierte Einzelbeschulung im Rahmen des deutschen Schulsystems als Distanzbeschulung angeboten werden.
Ziel dieser Beschulung ist es, den jungen Menschen nach Beendigung der Auslandsmaßnahme einen fließenden Übergang in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen. Aufgrund der Reiseaktivität der ISE kann diese Beschulung aufsuchend umgesetzt werden, das bedeutet, die Schule kann zum jungen Menschen kommen.
Um die Anforderungen des Schulamtes und dem Curriculum der deutschen Schulausbildung zu erfüllen, sind 12 Einzelunterrichtsstunden (zzgl. 2 Stunden für Lehreradministration) in der Woche durchzuführen, um einen qualifizierten Schulabschluss absolvieren zu können.
Wenn sich eine positive Entwicklung des jungen Menschen in der ISE Maßnahme abzeichnet und eine längere Aufenthaltsdauer von den Prozessbeteiligten befürwortet wird, ist das Erreichen eines Schulabschlusses nach deutschem Schulrecht anzustreben und auch möglich.
In den Kosten für diese mobile Beschulung sind Sach- und Schulrestkosten, Lohn- und Materialkosten für die Umsetzung des Unterrichtes sowie eine Mobilitätspauschale enthalten.
Für das Jugendamt: Die Kosten der Einzelbeschulung sind nicht vollständig gedeckt. Die Restkosten werden von uns nicht übernommen und sind eine Annex-Leistung.
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